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30.03.2025
Der Haushalt für das laufende Jahr 2025 ist in der Ratssitzung am Freitag (28. März) mit den Stimmen von CDU, Grünen, SPD und BfGT verabschiedet worden. Gegen den Haushalt stimmten die Fraktionen von FDP und AfD sowie die beiden Ratsmitglieder Peter Kalley und Manfred Reese.
Einem Aufwandsvolumen von rund 415 Millionen Euro stehen Erträge in Höhe von rund 395 Millionen Euro gegenüber. Der Fehlbedarf von rund 20 Millionen Euro kann noch über die Ausgleichsrücklage gedeckt werden, die dadurch aber weiter aufgezehrt wird. Mit Blick auf die nächsten Jahre, für die der beschlossene Haushalt ein weiter steigendes Defizit bei gleichzeitigem Aufbrauchen der Finanzreserven ausweist, muss der vor zwei Jahren begonnene Sparkurs fortgesetzt werden.
Der Beschluss über den Etat 2025 beinhaltet Investitionen für 2025 in einer Gesamthöhe von 112 Millionen Euro – zu nennen sind hier insbesondere der Ausbau und die Ausstattung der städtischen Schulen und des Ev. Stift. Gymnasiums (ESG), Tiefbaumaßnahmen (Straßen, Kanäle) und Investitionsfinanzierungen der Beteiligungen. Er bedeutet außerdem sinkende Abfallgebühren, eine für die Stadt aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform und eine moderate Erhöhung der Hebesätze für Gewerbesteuer.
Dank des wirksamen Konsolidierungsprozesses in 2024, dem sich Verwaltung und Politik in vielen Sitzungen gestellt haben und der in den Fachausschüssen intensiv diskutiert und beraten worden ist, konnte der Haushalt 2025 ohne verpflichtenden extra Sparplan (Haushaltssicherungskonzept) beschlossen werden.
Mit Blick auf die kommenden Jahre ist festzustellen, dass der Konsolidierungskurs, wie bei vielen Kommunen in NRW, zwingend fortgesetzt werden muss. Angesichts insgesamt begrenzter öffentlicher Mittel gilt es auf allen staatlichen Ebenen Leistungsstandards zu prüfen und das gilt eben auch auf kommunaler Ebene. Insbesondere gilt es, die sich aus dem dauerhaft defizitären Haushalt auch entwickelnde „Schuldenspirale“ zu unterbrechen. Ausgabendisziplin ist daher dauerhaft unabdingbar, um der Stadt auch in Zukunft Gestaltungsspielräume zu erhalten.
Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt 364 v.H., für die Grundsteuer B 703 v.H. und für die Gewerbesteuer 463 v.H. (bisher 416 v.H.).
Alle Zahlen, Fakten und Gebührenübersichten zum Haushalt 2025 sowie die Haushaltsreden sind zu finden unter www.haushalt.guetersloh.de.