„Vorwürfe sind belegbar“

Fotos: Stadt Gütersloh

13.03.2024

Henning Matthes, 1. Beigeordneter der Stadt Gütersloh.


Stellungnahme von Henning Matthes, 1. Beigeordneter der Stadt Gütersloh:


Mir liegt bisher keine Strafanzeige vor und mir war auch bisher nicht bekannt, dass Herr Morkes eine Strafanzeige gegen mich gerichtet hat. Zu dem Vorwurf der Verleumdung möchte ich einwenden: Soweit es um die Schilderungen von Verhalten und Missständen rund um Herrn Bürgermeister Morkes geht, sind diese von mir und den übrigen Beigeordneten belegbar. Zu keinem Zeitpunkt sind sie von mir oder den übrigen Beigeordneten öffentlich geäußert worden. Erst am Montag (11.3.) im Hauptausschuss habe ich dies noch einmal bekräftigt.


1. Noch einmal zusammengefasst die Chronologie der Infos:


Seit der Wahl von Herrn Morkes zum Bürgermeister der Stadt Gütersloh und seinem Amtsantritt im November 2020 haben die Beigeordneten der Stadt sowohl im direkten Zusammenarbeiten in Einzelgesprächen als auch im Gremium des Verwaltungsvorstandes immer wieder den Austausch zu Missständen in der gegenseitigen Information und Zusammenarbeit gesucht und auch Verhaltensweisen angesprochen, die nicht haltbar und tolerierbar waren. Erst als auf der Gesprächsebene keine Veränderung zu erreichen war, haben die Beigeordneten über ein gemeinsames Schreiben, das direkt und ausschließlich an Herrn Morkes gerichtet war, den weiteren Versuch unternommen, gemeinsam im Kreise des Verwaltungsvorstandes in einen konstruktiven Austausch und zu positiven Veränderungen zu kommen. Dieses Schreiben wurde Herrn Morkes im April 2023 übergeben. Kenntnis über das Schreiben und dessen Inhalt hatten nur die Beigeordneten und Herr Morkes. Intention war weiterhin die Klärung von Missständen und die Verbesserung der Zusammenarbeit. Hierzu haben die Beigeordneten nochmals auf die Tatsachen hingewiesen, die die Zusammenarbeit im Hause, das gemeinsame Miteinander und auch ein zielgerichtetes Arbeiten aus ihrer Sicht erheblich erschweren, und Herr Bürgermeister Morkes ist aufgefordert worden, ihm bekannte grenzüberschreitende Verhaltensweisen zu unterlassen und sich als Vorbild vor die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hause zu stellen. Gleichzeitig wurde Herr Morkes aufgefordert, den Rat über die aus dem Verhalten und der mangelnden Zusammenarbeit resultierenden Risiken in Kenntnis zu setzen.


Bereits im April 2023 berichtete die lokale Presse darüber, dass ein entsprechendes Schreiben existiert; zu Inhalten wurde zunächst nichts bekannt. Nachdem die Ratsfraktionen sich bei den Beigeordneten mehrfach nach dem Inhalt des Schreibens erkundigt hatten und in Sitzungen von Rat und Hauptausschuss Nachfragen stellten, die die Beigeordneten mit Hinweis darauf, es handle sich um ein internes Papier (Intention s.o.), beantworteten, stellten die Fraktionen nacheinander ab September 2023 Anträge auf Einsichtnahme in den entsprechenden Vorgang. Diese Anträge wurden juristisch geprüft und gewährt; die Möglichkeit der Akteneinsicht haben die antragstellenden Fraktionen wahrgenommen. Zuletzt nahmen die AFD und zwei fraktionslose Ratsmitglieder im Dezember 2023 Einsicht. Am 7. Dezember 2023 berichtete die lokale Presse dezidiert über die Inhalte des Schreibens der Beigeordneten aus April 2023 an den Bürgermeister. Mit öffentlichem Brief nahm Herr Bürgermeister Morkes am 14. Dezember 2023 hierzu aus seiner Sicht erstmals Stellung. Ende Dezember 2023 leitete die Staatsanwaltschaft Bielefeld ein Vorermittlungsverfahren zunächst wegen mutmaßlicher Verstöße beim Gebrauch des Dienstwagens gegen Herrn Morkes ein; mittlerweile läuft insoweit ein Ermittlungsverfahren. Der Ältestenrat der Stadt Gütersloh (dem Gremium gehören die Fraktionsvorsitzenden und der Bürgermeister sowie dessen Stellvertreter an; es tagt nichtöffentlich) forderte die Beigeordneten daraufhin am 15. Dezember 2023 auf, konkretere Beispiele für das Fehlverhalten des Bürgermeisters zu nennen. Dieser Aufforderung sind die Beigeordneten am 05. Januar 2024 mit einer Zusammenstellung von Vorfällen und Verhaltensweisen (ohne Angabe von Zeitpunkten, Namen und personenbezogenen Details) nachgekommen. Die Zusammenstellung wurde wiederum nur nichtöffentlich und nur an den Ältestenrat gegeben.


Am 22. Januar 2024 teilte der Kreis Gütersloh als zuständige untere staatliche Verwaltungsbehörde mit, dass ein Disziplinarverfahren gegen Herrn Morkes eingeleitet worden ist.


Am 7. Februar 2024 wurden wesentliche Teile der Zusammenstellung für den Ältestenrat vom 05.1.2024 in der Presse veröffentlicht. Hierzu ist festzuhalten, dass es zu keinem Zeitpunkt Informationen von den Beigeordneten zu Inhalten der Schreiben aus April 2023 und Januar 2024 an die Presse gegeben hat.


2. Persönliche Einschätzung


Ich verstehe es als meine Pflicht als Beigeordneter – eigentlich auch als Pflicht eines Bürgermeisters –, alles in meiner Macht Stehende zum Wohl der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger zu tun. Und es gilt Schaden von der Stadt, der Verwaltung und auch vom Ruf der Stadt abzuwenden. Aus diesem Grund habe ich auch das Schreiben an Herrn Morkes mitunterschrieben. Wenn Herr Morkes sagt, ich und meine Kollegin und meine Kollegen Beigeordnete seien Initiator der öffentlichen Debatte, die nach dem öffentlichen Bekanntwerden der Missstände entstanden ist, muss ich darauf antworten: Auslöser ist das Verhalten des Herrn Morkes. Ich bin der Überzeugung, dass es auch nie zu einer solchen Eskalation hätte kommen müssen, wenn es seinerseits das ehrliche Bemühen eines konstruktiven und gemeinsamen Arbeitens zum Wohl der Stadt Gütersloh gegeben hätte.

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